Wie oft es vorkommt
475 Schweizer Verfahren wurden 2026 abgebrochen oder widerrufen — 443 Abbrüche, 31 Widerrufe und ein zurückgenommener Zuschlag. Gemessen an den 5'235 Ausschreibungen desselben Jahres ist das rund jedes zwölfte Verfahren.
Es ist auch kein Ausreisser. Über den gesamten erfassten Zeitraum zählen wir 1'195 solcher Meldungen; in den vollständig erfassten Quartalen bewegt sich die Zahl zwischen 119 und 176 und steigt allenfalls leicht. (Das erste Quartal unseres Bestands liegt mit 30 Meldungen deutlich darunter — dort setzte die Erfassung erst ein, die Zahl ist kein Rückgang.) Wer regelmässig anbietet, erlebt einen Abbruch also nicht einmal, sondern regelmässig.
Die Gründe, die Simap dafür kennt
Die Vergabestelle wählt den Grund aus einer festen Liste. Mehrfachnennung ist möglich und kommt in 48 Fällen vor; deshalb liegt die Summe unten über 475.
| Grund laut Publikation | Was er bedeutet | Nennungen |
|---|---|---|
| Anderer Grund | keine der vorgesehenen Kategorien | 154 |
| Kein Angebot erfüllt die Anforderungen | alle Angebote scheiterten an den Kriterien | 112 |
| Keine wirtschaftliche Beschaffung möglich | zu teuer — meist deutlich über Budget | 99 |
| Geänderte Anforderungen | die Vergabestelle braucht etwas anderes | 59 |
| Abbruch aus wichtigem Grund | Sammelkategorie mit rechtlichem Beiklang | 54 |
| Geänderte Rahmenbedingungen | Budget, Politik, Projektumfeld | 17 |
| Widerruf eines Zuschlags | der Zuschlag wird zurückgenommen | 17 |
| Widerruf einer freihändigen Vergabe | dito, ohne vorheriges Verfahren | 10 |
| Widerruf einer Vorankündigung oder Anfrage | Vorstufe zurückgezogen | 5 |
Der häufigste Grund sagt nichts
Die auffälligste Zeile ist die erste. „Anderer Grund" ist mit 154 Nennungen die häufigste Angabe — knapp ein Drittel aller Abbrüche. Die Kategorie ist inhaltsleer; sie sagt nur, dass keine der sechs vorgesehenen passte.
Wer wissen will, was wirklich geschah, ist deshalb auf den Freitext angewiesen — und den gibt es nur bei 156 der 443 Abbrüche. In allen übrigen Fällen erfährt der Bieter, der wochenlang gerechnet hat, den Grund nicht.
Zwei Zahlen zusammen ergeben die eigentliche Auskunft: Ein Drittel der Abbrüche nennt „anderer Grund", und nur gut ein Drittel trägt überhaupt einen erklärenden Satz.
Was die beiden inhaltlichen Gründe für Sie bedeuten
„Kein Angebot erfüllt die Anforderungen" (112 Nennungen) heisst, dass sämtliche Anbieterinnen an den Kriterien gescheitert sind — nicht eine. Entweder war eine Anforderung im Markt nicht erfüllbar, oder sie war so formuliert, dass alle sie gleich falsch verstanden haben. Für die Wiederholung desselben Verfahrens ist das die interessanteste Ausgangslage: Die Vergabestelle weiss jetzt, dass ihre Kriterien nicht funktioniert haben.
„Keine wirtschaftliche Beschaffung möglich" (99 Nennungen) heisst fast immer: über Budget. Kommt dasselbe Projekt erneut, kommt es meist verkleinert oder mit anderem Leistungsumfang. Die alte Kalkulation lässt sich dann nicht übernehmen — der Zuschnitt ist ein anderer.
Die Abbruchmeldung nimmt die Ausschreibung nicht mit
Eine technische Eigenheit, die in der Praxis stört: Eine Abbruchpublikation enthält keinen Beschaffungsteil — keine Beschreibung, keine CPV-Codes, keinen Schätzwert und keine Frist. Sie ist eine kurze Meldung über ein Projekt, nicht eine Fassung des Projekts.
Für uns ist das messbar: Von den 443 Abbrüchen des Jahres 2026 führen nur 45 überhaupt eine Eingabefrist. Wer eine Ausschreibungsliste selbst pflegt, sollte das wissen — wird die alte Zeile mit den Feldern der Abbruchmeldung überschrieben, verliert man den Inhalt der Ausschreibung. Am gefährlichsten ist dabei die geleerte Frist: Praktisch jede Abfrage behandelt „keine Frist" als „läuft noch". Das Leeren macht eine abgebrochene Ausschreibung dann nicht unsichtbar, sondern unsterblich.
Was sich daraus für die eigene Arbeit ergibt
- Den Abbruch früh mitbekommen. Er kommt als eigene Publikation, nicht als Änderung der alten. Wer die Ausschreibung einmal abgelegt und nie wieder angesehen hat, rechnet weiter an einem Verfahren, das es nicht mehr gibt.
- Den Grund festhalten, nicht nur die Tatsache. Er entscheidet, ob eine Wiederholung interessant ist: „kein Angebot erfüllte die Anforderungen" ist eine Einladung, „geänderte Anforderungen" heisst, dass das nächste Verfahren ein anderes ist.
- Abgebrochene Verfahren aus den eigenen Treffern nehmen. Eine Liste, die sie weiterführt, sieht aus wie eine Gelegenheit. Das ist der teuerste Fall überhaupt — teurer als ein verpasstes Verfahren, weil Arbeit hineingeht.
Ausgezählt aus dem Bestand, den Tenderis seit dem 1. Juli 2024 von simap.ch erfasst; Stand 21. September 2026. Grundgesamtheit sind die 475 Schweizer Meldungen mit Abbruch- oder Widerrufsdatum im Jahr 2026. Die Gründe stammen aus dem strukturierten Feld der Publikation; Mehrfachnennungen sind einzeln gezählt, weshalb die Summe der Nennungen über der Zahl der Verfahren liegt. Die deutschen Bezeichnungen sind unsere Übersetzung der Simap-Kennungen.
Unter welchen Voraussetzungen ein Verfahren abgebrochen werden darf und welche Rechtsmittel dagegen offenstehen, ist eine Rechtsfrage und hängt vom anwendbaren Recht ab. Dieser Text beschreibt, was publiziert wird — nicht, was zulässig ist.