Wann sie sich lohnt
- Fehlende Referenzen in einer Disziplin. Der klassische Fall: Das Verfahren verlangt Gesamtleistung, Sie können zwei von drei Teilen.
- Kapazität. Verlangte Verfügbarkeit von Schlüsselpersonen über einen langen Zeitraum, die ein Büro allein nicht zusichern kann.
- Auftragsgrösse. Wenn Umsatz- oder Versicherungsanforderungen an Ihrer Unternehmensgrösse scheitern.
- Regionale Präsenz, wo sie verlangt oder faktisch erwartet wird.
Was sich nicht teilen lässt
Nicht jede Anforderung lässt sich auf mehrere Schultern verteilen. Grob gilt:
| Anforderung | Gemeinsam erfüllbar? |
|---|---|
| Fachliche Referenzprojekte | meist ja |
| Schlüsselpersonen und deren Qualifikation | ja, je nach Rollenzuordnung |
| Umsatz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | häufig ja, teils mit Mindestanteil je Mitglied |
| Qualitätsmanagement- und Sicherheitszertifikate | oft je Mitglied verlangt |
| Teilnahmebedingungen, Selbstdeklarationen | in der Regel je Mitglied |
Die Zuordnung ist verfahrensabhängig und steht in den Unterlagen. Wo sie nicht steht, ist das eine der besten Fragen für die Fragerunde — und eine, die sich zu stellen lohnt, bevor Sie eine Partnerin ansprechen.
Wie häufig sie tatsächlich vorkommt
Die Bietergemeinschaft gilt als Ausnahme. Die Zuschlagsdaten bestätigen das — deutlicher, als man erwartet. Über 21'777 Schweizer Ausschreibungen mit publiziertem Zuschlag gingen 807 an mehr als eine Anbieterin: 3,7 Prozent.
Diese Zahl ist allerdings eine obere Grenze und misst nicht nur Bietergemeinschaften: Sie enthält auch Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern und Verfahren, deren Lose an verschiedene Firmen gingen. Das ist keine Ungenauigkeit, sondern derselbe Sachverhalt aus zwei Richtungen — publiziert wird eine Liste von Anbieterinnen, nicht die Rechtsform ihrer Zusammenarbeit.
Sucht man umgekehrt nach der Rechtsform im Namen, wird es deutlich kleiner: 87 Zuschläge gingen an eine „ARGE", weitere 221 an ein Konsortium, ein „groupement" oder eine ausdrücklich benannte Bietergemeinschaft — zusammen 308 von 23'940 Zuschlagszeilen, also gut ein Prozent. Der wahre Wert liegt dazwischen: Eine Bietergemeinschaft, die unter dem Namen ihres federführenden Mitglieds einreicht, ist in keiner dieser Zahlen sichtbar.
Wer eine Bietergemeinschaft erwägt, tut etwas, das in der Schweiz bei rund einem von dreissig vergebenen Aufträgen vorkommt. Selten heisst nicht ungewöhnlich — es heisst, dass die Vergabestelle die Konstruktion seltener sieht und entsprechend genauer hinschaut.
Der Sonderfall Lose
370 der 5'235 Ausschreibungen des Jahres 2026 (7,1 %) sind in Lose aufgeteilt. Das ist die Alternative, die vor der Bietergemeinschaft zu prüfen ist: Wo ein Auftrag in Lose zerfällt, lässt sich oft auf das Los anbieten, das man allein bedienen kann — ohne gemeinsame Haftung, ohne gemeinsamen Vertrag und ohne die Abstimmung, die eine Bietergemeinschaft im Angebotsprozess kostet.
Wichtig dabei: Eignung und Zuschlagskriterien gelten je Los. Ein Durchschnitt über alle Lose ist bedeutungslos — er mittelt Anforderungen, die einander nie begegnen. Die eigentliche Frage lautet nicht „passt diese Ausschreibung zu uns", sondern „welches Los passt".
Zuschlagsdaten aus dem Bestand, den Tenderis seit dem 1. Juli 2024 von simap.ch erfasst; Stand 21. September 2026: 23'940 Zuschlagszeilen über 21'777 Ausschreibungen. Die Losquote bezieht sich auf die 5'235 Ausschreibungen mit Publikationsdatum 2026. Die Auszählung nach Rechtsform beruht auf Namensmustern und zählt eher zu wenig als zu viel.
Der praktische Ablauf
- Zuerst allein prüfen. Welche Kriterien erfüllen Sie, welche nicht? Erst diese Liste sagt, was eine Partnerin mitbringen müsste.
- Dann suchen, nicht umgekehrt. Eine Bietergemeinschaft mit dem falschen Partner erzeugt Aufwand ohne Wirkung.
- Rollen und Federführung früh klären. Wer reicht ein, wer haftet wofür, wie wird intern abgerechnet.
- Nachweise beider Seiten einsammeln — sie brauchen dieselbe Vorlaufzeit wie Ihre eigenen, oft mehr.
Und was ist mit Subunternehmern?
Die Abgrenzung ist wichtig: In einer Bietergemeinschaft treten mehrere Unternehmen gemeinsam als Anbieter auf. Ein Subunternehmer erbringt Teile der Leistung im Auftrag des Anbieters, der allein Vertragspartner bleibt. Ob Referenzen und Eignung von Subunternehmern angerechnet werden, ist unterschiedlich geregelt — manche Verfahren verlangen die Eignung ausdrücklich beim Hauptanbieter.
Dieser Text beschreibt die übliche Praxis, nicht die Rechtslage im Einzelfall. Massgeblich sind die Unterlagen des konkreten Verfahrens; bei Zweifeln über Zulässigkeit und Haftung gehört die Frage an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was Tenderis dazu beiträgt: Die Analyse sagt Ihnen kriterienweise, was Sie allein erfüllen. Diese Liste ist die Grundlage für die Frage, wen Sie überhaupt brauchen — und sie entsteht, bevor Sie das erste Gespräch führen.